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REGION STUTTGART 9.5.2000



Rebmannhaus fällt der Abrissbirne zum Opfer

Gerlingen stimmt nach vierjährigem Streit Neubau zu

Gerlingen - Das Jahre andauernde Tauziehen um Abriss oder Erhalt des Rebmannhauses in Gerlingen hat ein Ende: Nachdem der Verwaltungsgerichtshof im November entschieden hat, die Sanierung sei dem Eigentümer nicht zuzumuten, stimmte der Gemeinderat jetzt dem Abbruch zu.

VON SASCHA SCHMIERER

Nach vierjährigem Streit ist der Abriss des vom Landesdenkmalamt als Kulturdenkmal eingestuften Gebäudes nur noch eine Frage der Zeit. Das 400 Jahre alte Geburtshaus des Missionars und Afrikaforschers Johannes Rebmann wird dem Erdboden gleichgemacht. Absehbar war diese Entwicklung schon im November vergangenen Jahres. Damals hatte der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass dem Besitzer des alten Weingärtnerhauses eine aufwendige Sanierung nicht zuzumuten sei.

Der Grund: Mit 750000 Mark würde der Erhalt des denkmalgeschützten Hauses rund 20 Prozent teurer kommen als ein Neubau. Ohne einen Zuschuss von 288000 Mark dürfe dem Eigentümer - es ist die Ehefrau des Architekten und CDU-Stadtrats Karl Grob - die Sanierung nicht aufgebürdet werden. Um das Geburtshaus des berühmtesten Sohns der Stadt vor der Abrissbirne zu retten, hatte ein Freundeskreis fast 50000 Mark gesammelt, Denkmalamt und Denkmalstiftung wollten ebenfalls als Geldgeber einspringen. Doch letztlich fehlten rund 130000 Mark, eine Lücke, die auch die Stadt nicht schließen wollte - der Vorschlag der Denkmalfreunde, in dem historischen Gebäude das Stadtarchiv unterzubringen, wurde aus Statikgründen verworfen.

Bereits 1996 hatte der Gemeinderat dem Abriss zugestimmt und einen Neubau an gleicher Stelle gebilligt. Gegen diese Entscheidung allerdings legte das Regierungspräsidium sein Veto ein - der Streit wurde daraufhin zum Fall für die Gerichte. Die Verhandlung wurde von Juristen als Musterfall für die Stellung des Denkmalschutzes im Land gewertet - mit einer klaren Aufwertung der Rechte der Eigentümer. Sie sollen jetzt gebeten werden, den für das Durchfahrtshaus typischen Torbogen aufzunehmen. Viel mehr als die symbolische Erinnerung wird vom Rebmannhaus nicht bleiben.

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