Stuttgarter Zeitung sonstige Kreis-Seiten 1.2.1999



Statt Fachwerk strahlt nun Glas und Stahl

Denkmalamt läßt Umbau des ehemaligen Schafhofs der Nippenburg einstellen

S CHWIEBERDINGEN. Die neue Rückfront des ehemaligen Schafhofs der Nippenburg im Kreis Ludwigsburg ist dem Denkmalamt ein Dorn im Auge. Wegen gravierender Abweichungen von der Genehmigung hat das Landratsamt jetzt den Umbau eingestellt.

Von Renate Allgöwer

In Hemmingen trauen die Einwohner ihren Augen nicht. Wer bisher den Blick auf die Höhen der Nippenburg bei Schwieberdingen lenkte, machte zwischen Bäumen versteckt die historische Fachwerkfassade des alten Schafhofs der Nippenburg aus. Jetzt ¸¸blinkt's und blitzt's'' zwischen den Bäumen, bemängelt Judith Breuer vom Landesdenkmalamt.

Statt einer fast 200 Jahre alten Fachwerkfassade strahlt jetzt eine Konstruktion aus Glas und Stahl von der Höhe über das Land. Viel will weder die Denkmalschützerin noch die Gemeindeverwaltung von Schwieberdingen, zu deren Markung das Anwesen gehört, zu dem schwebenden Verfahren sagen. ¸¸Ein heißes Thema'', winkt man im Schwieberdinger Rathaus ab.

Fest steht aber, der Schafhof, eine Gebäudegruppe zwischen der Nippenburg und dem Golfplatz, wurde verkauft. Er gehört nicht mehr zum Gutsbesitz. Der neue Eigentümer aus Stuttgart ist beim Umbau gravierend von der Baugenehmigung abgewichen.

Das Anwesen wurde 1812 fertiggestellt, erklärt Judith Breuer. Der Schafhof besteht aus einem ehemaligen Schäferwohnhaus, einer Scheune und dem Schafstall.

Als schwersten Verstoß wertet das Landesdenkmalamt, daß der neue Eigentümer die gesamte Rückwand des einstigen Schafstalls ohne Genehmigung abgebrochen und durch eine Glas-Stahl-Konstruktion ersetzt hat. ¸¸40 Meter Fachwerkwand sind ungenehmigt zerstört worden'', bedauert Judith Breuer. Der dokumentarische Wert des Kulturdenkmals ist unwiderbringlich dahin. ¸¸Jetzt können wir nur noch am Erscheinungsbild flicken'', heißt es aus dem Denkmalamt.

Dabei will es die Behörde aber nicht bewenden lassen. Das Landratsamt hat den Bau inzwischen eingestellt. Das Denkmalamt will die Kreisbehörde bitten, Sanktionen gegen den Bauherrn zu verhängen.

Wie verlautete, will der neue Eigentümer, ein Freiberufler, das Anwesen offenbar zu Wohn- und Geschäftszwecken nutzen.

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